Titelbild

Wie geht es weiter?

Zum Sanierungskonzept von PwC zur Zukunft der Friesland Kliniken gGmbH (siehe auch Pressemitteilung vom 9.4.2025)

Hinweis: Um die vollständige Anwort auf die jeweilige Frage sehen zu können, klicken Sie bitte direkt auf die gewünschte Frage.

Was steht im Sanierungskonzept?

In dem am Dienstag, 8.4.2025 den politischen Gremien (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Friesland Kliniken) vorgestellten Sanierungskonzept sind Szenarien zur Zukunft des Krankenhauses untersucht worden. In einem ersten Szenario wurde geprüft, ob und welche Maßnahmen möglich sind, um die Standorte Sande und Varel betriebswirtschaftlich und unter größtmöglicher Versorgungsicherheit beizubehalten. In einem zweiten Szenario wurde untersucht, welche finanziellen und versorgungsrelevanten Auswirkungen es hätte, wenn sich die Maßnahmen auf einen Standort konzentrieren.

Für beide Szenarien gilt, dass eine bestmögliche Gesundheitsversorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Rahmen der Reform des Krankenhausgesetzes gewährleistet werden muss.

Die Experten von PricewaterhouseCoopers (PwC) formulierten die klare Empfehlung, den Standort Varel zu schließen und den Standort Sande zu einem Schwerpunktkrankenhaus mit rund 400 Betten zu entwickeln.

Die Leistungsgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe würde in diesem Fall aufgegeben und die aktuell in Varel betriebenen Praxen des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)sowie die ambulanten Operationen in Sande konzentriert.

Für beide Szenarien gilt, dass unbedingt nötige strukturelle und organisatorische Anpassungen bereits jetzt im Betriebsablauf vorgenommen werden müssen. Trotzdem würde sich bei Szenario eins das Defizit innerhalb von fünf Jahren auf rund 45 Millionen Euro summieren; hierbei würden am Standort Varel nur geringe Sanierungseffekte erzielt werden können. Beim Szenario zwei könnte im gleichen Zeitraum das Defizit auf nahezu null reduziert werden.  

 

 

 

 


 

 

 

Warum wurde das Sanierungsgutachten beauftragt?

Zielsetzung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S 6 ist die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. Hier wird bewertet, mit welchen Maßnahmen sich ein Unternehmen aus eigener Kraft sanieren so langfristig ohne finanzielle Unterstützung betrieben werden kann. Solch ein Gutachten hat zudem Auswirkungen auf aktuelle und zukünftige externe Finanzierungsmöglichkeiten.

Das Gutachten wurde somit beauftragt, um eine Entscheidungsgrundlage für die künftige wirtschaftliche Stabilität der Friesland Kliniken gGmbH zu entwickeln. Unabhängige Experten sollten mit Präzision und Sorgfalt die Optionen ergebnisoffen prüfen und die Konsequenzen bewerten.

 

 

Warum liegt erst ein Sanierungskonzept vor und noch nicht das Sanierungsgutachten?

Zunächst ist die Entscheidung des Trägers erforderlich, die Basis für ein Sanierungsgutachten ist. Zu erwarten ist, dass im Szenario 1 keine positive Sanierungsaussage getroffen werden kann und das Unternehmen dauerhaft im hohen zweistelligen Millionenbereich Unterstützung benötigt.



 

 

 

Was passiert mit den Ergebnissen des Sanierungskonzeptes?

Die jetzt vorgelegten Ergebnisse werden in den nächsten Wochen und Monaten von den politischen Gremien beraten. Die nächste Sitzung des Kreistages findet am Mittwoch, 2.7.2025 statt. Vorab ist eine intensive Beschäftigung in den verschiedenen Gremien wie Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Friesland Kliniken und Kreisausschuss des Landkreises Friesland vorgesehen.

Zudem wurden bereits am Mittwoch, 9.4.2025 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friesland Kliniken aktuell informiert.

 

 

Wer trifft welche Entscheidungen und wie sieht der Zeitplan aus?

Die Entscheidung zur Zukunft der Friesland Kliniken gGmbH trifft letztlich als Träger der Kreistag des Landkreises Friesland. Am Mittwoch, 2.7.2025 ist seine nächste Sitzung. Ungeachtet dessen, steht fest, dass eine Optimierung der aktuellen Strukturen nötig ist, weil das vorhergesagte jährliche Defizit von 25 Millionen Euro kurz- und langfristig durch den Landkreis nicht finanzierbar ist.

 

 

 

Muss der Standort Varel geschlossen werden?

Die Entscheidung zur Zukunft der einzelnen Standorte trifft der Kreistag. Im vorliegenden Konzept von PricewaterhouseCoopers (PwC) wird eine Empfehlung ausgesprochen, den Standort zu schließen. Grund ist die Höhe des entstehenden Defizits von rund 45 Millionen Euro über fünf Jahre auch dann, wenn interne organisatorische Verbesserungen vorgenommen werden. Dieses Defizit ist durch den Landkreis Friesland nicht tragbar.

 

 

 

 

 

Würde bei Szenario 2 und dem Aufgeben des Standortes Varel die Abteilung Gyn+Geb vollständig aufgegeben?

Ja, bei einer Entscheidung für Szenario 2 würde die Leistungsgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe aufgegeben und somit auch nicht am Standort Sande weitergeführt werden.

Aufgrund der Kriterien für die Zuordnung dieser Leistungsgruppe ist – unabhängig von Szenario 1 oder 2 – für bestimmte Bereiche der Gynäkologie in jedem Fall eine Kooperation mit einem anderen Krankenhaus wie Wilhelmshaven erforderlich; da jedes Haus für sich allein die benötigten Fallzahlen, z.B. der Senologie nicht erbringen kann. Das heißt, dass bei einem möglichen Szenario 2 und gemäß Gutachten der Machbarkeitsstudie die Leistungsgruppe Gyn+Geb in Wilhelmshaven anzusiedeln wäre.

 

Wann kann es zur Umsetzung von Maßnahmen kommen?

Die Entscheidung über die Zukunft der Standorte trifft der Kreistag. Erst nach einem Beschluss kann ein Zeitplan mit allen inhaltlichen und organisatorischen Veränderungen ausgearbeitet werden.

 

 

Was würde mit dem Gelände und den Gebäuden in Varel passieren?

Eine erste grobe Prüfung zu einer möglichen Nachnutzung hat durch die Gutachter bereits stattgefunden. Eine detaillierte Prüfung ist deutlich umfangreicher und deswegen noch nicht erfolgt – denn zunächst gilt es die grundsätzlichen Entscheidungen der politischen Gremien abzuwarten.

Erst mit diesen konkreten und verbindlichen Entscheidungen würden weitere Prüfungen beginnen oder z.B. auch unter Einbezug von Fachexpertise.

Das aktuell auf dem Gelände betriebene Pflegeheim St. Marienstift würde auf 75 Plätze erweitert und ausgebaut werden.

 

 

Was passiert mit den Fördergeldern für den Ausbau des ambulanten OP-Zentrums, die erst im Februar 2025 vom Land übergeben wurden?

Fördergelder nicht für das beantragte Projekt ausgegeben werden. Inwieweit die Fördergelder ggfl. für eine Umstrukturierung verwendet werden dürfen, wäre mit dem Ministerium zu klären. Zunächst ist jedoch die Entscheidung der Gremien abzuwarten.

 

Fragen zur Machbarkeitsstudie zu einer möglichen gemeinsamen Zukunft der Friesland Kliniken und des Klinikums Wilhelmshaven (siehe auch Pressemitteilung vom 07.04.2025)

 

Es wurde eine sogenannte Machbarkeitsstudie für die regionale Krankenhauslandschaft erstellt. Was steht in dieser drin?

Am Montag, 07.04.2025 wurden den politischen Vertretern der Friesland Kliniken und des Klinikums Wilhelmshaven die Studienergebnisse zur Zukunft beider Kliniken vorgelegt. Das  beauftragte Beratungsunternehmen WMC untersuchte ergebnisoffen, mit welchen Standorten und Leistungsangeboten eine umfassende medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Region langfristig am besten gesichert und optimiert werden kann. Dabei wurden folgende Varianten – unter Beachtung der Leistungsgruppensystematik –  untersucht:

  1. Versorgung in den bestehenden Strukturen mit drei Krankenhäusern, Friesland Kliniken mit den Standorten Varel und Sande, sowie dem eigenständigen Klinikum Wilhelmshaven,
  2. an zwei Standorten von zwei Klinikgesellschaften in Sande und Wilhelmshaven sowie
  3. Neuplanung eines gemeinsamen Zentralklinikums auf einem unbebauten Grundstück in der Region.

 

 

 

 

Was wird in der Machbarkeitsstudie empfohlen?

Aus Gründen der langfristigen medizinischen Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit lautet die klare Empfehlung der unabhängigen Experten an einem noch zu definierenden Standort ein neues Klinikum zu errichten.

Kurze Wege, optimale Anordnungen von Stationen und Funktionsbereichen sowie ein zentralisiertes Leistungsangebot wurden u.a. als Vorteile herausgearbeitet. Insgesamt entstünde hierdurch ein Einsparpotenzial von etwa 30 Millionen Euro jährlich.

 

 

 

 

 

Warum wurde die Machbarkeitsstudie beauftragt?

Um, vor dem Hintergrund der Krankenhausreform des Bundes sowie des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, die medizinische Versorgung langfristig und vor Ort sicherzustellen und künftigen wirtschaftlichen und personellen Herausforderungen begegnen zu können, muss der Landkreis Friesland als Träger seine Möglichkeiten prüfen und in den Dialog mit anderen Trägern in der Region treten. Unter anderem wurde deswegen die Studie beauftragt, um unabhängig erarbeitete Ergebnisse zur langfristigen medizinischen Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Stabilität und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Rahmen der Krankenhausreform zu bekommen.

Kooperationen und Konzentration sind eindeutige Vorgaben der Bundespolitik im Rahmen der Krankenhausreform deutschlandweit.

 

 

 

 

 

Was passiert mit den Ergebnissen?

Sowohl im Landkreis Friesland als auch in der Stadt Wilhelmshaven erfolgt nun die politische Diskussion in den Gremien. Ziel ist es, eine bestmögliche medizinische Versorgung ohne dauerhafte Zuschüsse aus den kommunalen Haushalten zu erreichen.

 

Wer trifft welche Entscheidungen und wie sieht der Zeitplan aus?

Die Entscheidungen werden unter Einbeziehung von Konsultationen im niedersächsischen Gesundheitsministeriums im Kreistag des Landkreises Friesland und Rat der Stadt Wilhelmshaven getroffen. Am Mittwoch, 2.7.2025 ist die nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Friesland.

Sollte eine Entscheidung für neues, gemeinsame Zentralklinikum fallen, so wäre die Umsetzung voraussichtlich bis 2036 abgeschlossen.

 

Wie realistisch ist es, dass diese Vorschläge überhaupt umgesetzt werden?

Es gibt eine inhaltliche und wirtschaftliche Notwendigkeit, sich mit den nun vorliegenden Empfehlungen auseinanderzusetzen. Beide Kliniken, Friesland Kliniken und Klinikum Wilhelmshaven beziehen aktuell hohe kommunale Zuschüsse im zweistelligen Millionenbereich, die nicht dauerhaft aufgebracht werden können. Eine Optimierung der aktuellen Situation ist unumgänglich. Ob und welche Empfehlungen umgesetzt werden, ist jedoch noch offen.

 

Warum soll es langfristig günstiger sein, komplett neu zu bauen, statt einen Standort grundlegend zu modernisieren?

In der Gesamtbetrachtung aller Positionen, Sanierungskosten der bestehenden Gebäude, Optimierung der Strukturen und Abläufe im Krankenhaus, Personalakquise usw. ist es günstiger einen neuen großen Standort zu entwickeln, als an beiden Standorten die gleichen umfassenden Arbeiten vorzunehmen. Alles an einem bestehenden Standort zu integrieren und diesen sehr umfassend auszubauen, ist aufgrund der Lage der Kliniken in Sande und Wilhelmshaven nicht möglich. Es gibt keine Möglichkeit einen Standort so zu erweitern, wie es nötig wäre, um das angestrebte Versorgungsniveau zu erreichen. Für die Menschen in der Region ergibt sich die Möglichkeit für eine qualitativ hochwertige Versorgung im Rahmen eines hochmodernen und auf die Zukunft ausgerichteten Zentralklinikums.

 

Weitere Fragen zu möglichen Auswirkungen des Transformationsprozesses:

 

Was passiert mit der lokalen Gesundheitsversorgung?

Auftrag der Friesland Kliniken gGmbH ist es, eine bestmögliche medizinische Versorgung unter Einhaltung wirtschaftlicher und gesundheitspolitischer Vorgaben zu gewährleisten. Diesen Auftrag und Anspruch erfüllen die Friesland Klinik aktuell und auch zukünftig vollständig und ohne Einschränkung. Alle vorgegebenen Zeiten zur Erreichbarkeit werden durch das Angebot an Krankenhäusern in der Region erfüllt. Die Versorgung der Menschen ist durch die Krankenhauslandschaft in der gesamten Region auf einem hohen Niveau garantiert.

Beide Gutachter haben bestätigt, dass unabhängig von dem Szenario (Sanierungskonzept und Machbarkeitsstudie), für das man sich entscheidet, sich die zeitliche Erreichbarkeit der Versorgungsangebote kaum verändert.

 

Warum kann nicht alles so bleiben, wie es ist?

Das Kranhausreformgesetz und die wirtschaftliche Situation zwingen dazu, die Strukturen zu überdenken. Innerhalb der nächsten 5 Jahre beträgt das prognostizierte Defizit 45 Millionen Euro und dies kann in den vorhandenen Strukturen nicht verhindert werden. Es ist deshalb die Verantwortung und Pflicht der Krankenhausträger bundesweit, Alternativen zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist es dabei immer, eine bestmögliche Gesundheitsversorgung zu sichern, alle gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten und die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Eine Anpassung der aktuellen Struktur ist deshalb unbedingt notwendig.

 

Gibt es schon Überlegungen zum Standort der Pflegeschulen?

Für die Region Friesland-Wilhelmshaven gibt es derzeit 3 Pflegeschulen. Dies ist grundsätzlich zu prüfen und im Sinne eines bestmöglichen Ausbildungsangebotes und mit Blick auf die Besetzung der Schulklassen über Kooperationen und Konzentration zu sprechen. Konkrete Überlegungen hierzu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht.

 

Was bedeuten die Entwicklungen am Standort Varel für die Bürgerinnen und Bürger in der Region?

Die Sicherung der medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Region steht an erster Stelle. Das bedeutet: Jede und Jeder wird auch in Zukunft die medizinischen Leistungen erhalten, die benötigt werden.

Die Menschen in der Region dürfen sich sicher sein, dass die Veränderungen effizientere Strukturen und eine gute Gesundheitsversorgung mit sich bringen. Dafür setzen sich die Friesland Kliniken in diesem Transformationsprozess ein. Alle Entscheidungen, die getroffen werden, zahlen letztlich auf die Wahrung und Sicherung der Versorgung der Menschen in der Region ein. Dabei werden vermutlich nicht immer die Wünsche jedes und jeder Einzelnen berücksichtigt werden können. Doch hier geht es um das Wohl der Gemeinschaft und nicht den Willen des Einzelnen. Die Menschen in der Region werden gebeten, diesen Prozess aktiv zu unterstützen, damit die Friesland Kliniken sich gesund entwickeln und als moderner Gesundheitsdienstleister Versorgung für die Menschen garantieren können.

Alle Mitarbeitenden sowie die Bürgerinnen und Bürger der Region werden gebeten, sich wechselseitig tatkräftig zu unterstützen. Auch Politik und Öffentlichkeit sind gefordert, den Blick nicht zurück, sondern nach vorne zu richten, um eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Neues entstehen kann.

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung sowie die Bürgerinnen und Bürger und die Mitarbeitenden werden fortlaufend über den Prozess informiert.

 

Zum weiteren Hintergrund:

 

Wie finanzieren sich die Friesland Kliniken und wer kommt für Investitionen auf?

Die Finanzierung der Krankenhäuser teilen sich seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb spricht man auch von einer „dualen Finanzierung“.  So sollen die Investitionskosten wie Neubauten oder neue Geräte durch die Bundesländer finanziert werden. Sie sind ebenso dafür zuständig, die flächendeckende stationäre Versorgung zu sichern. Die Kosten des laufenden Betriebs – also alle Behandlungskosten – bezahlen die Krankenkassen. Diese Kosten werden seit 2020 über eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung finanziert. Krankenhäuser bekommen zur Deckung angefallener Betriebskosten pro Patient oder Patientin einen pauschalen Betrag von der Krankenkasse, die sogenannte Fallpauschale. Die Preise von Krankenhausleistungen verhandeln die Kassen jedes Jahr auf Landesebene mit den Krankenhausgesellschaften.

Die Krankenhausreform sieht insbesondere eine veränderte Finanzierungssystematik vor sowie die Einführung sogenannter Leistungsgruppen, die die Planungsbehörden der Länder zuweisen. Das Land Niedersachsen hat in Vorausschau auf diese Reform bereits eine eigene Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft beschlossen, die seit 1. Januar 2023 in Kraft ist: https://www.ms.niedersachsen.de/Krankenhausreform/informationen-zur-krankenhausreform-in-niedersachsen-222262.html

Gesetzlich sind die Länder dazu verpflichtet, die Investitionskosten ihrer Krankenhäuser zu finanzieren. Die Investitionen der Bundesländer in die Krankenhausfinanzierung gehen jedoch seit Jahren zurück. So sank die Investitionsquote von 25 Prozent im Jahr 1972 auf nur noch ca. 3 Prozent im Jahr 2020. Mehr Informationen zur Krankenhausfinanzierung erhalten Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/krankenhausfinanzierung/thema_krankenhausfinanzierung.jsp

 

Was ist eine Leistungsgruppe?

Zukünftig soll die Krankenhausplanung bundesweit nicht mehr grob nach Fachabteilungen erfolgen, sondern es soll eine differenzierte Planung nach Leistungsgruppen geben. Basis dafür sind die bereits fortgeschrittenen Überlegungen aus NRW. Hier wurden 60 Leistungsgruppen definiert. Das BMG hat noch weitere 5 Leistungsgruppen definiert, sodass bundesweit zukünftig die Krankenhausplanung 65 Leistungsgruppen umfassen wird.

Für jede Leistungsgruppe sind dabei Strukturvoraussetzungen und Kriterien definiert, die erfüllt werden müssen, damit die Leistungsgruppe zugewiesen werden kann. Die Erfüllung wird durch den Medizinischen Dienst geprüft. Für die Zuweisung zuständig ist das jeweilige Landesministerium.

Um die bislang in den beiden Standorten der Friesland Kliniken erbrachten Behandlungsleistungen auch zukünftig erbringen zu dürfen, ist es zwingend notwendig, Leistungen und Personal mit gewissen Qualifikationen an einem Standort zu konzentrieren. Ansonsten werden die Friesland Kliniken diese Leistungsgruppen vom Land nicht zugewiesen bekommen können.

Die Krankenhäuser müssen gemäß Vorgabe des Landes Niedersachsen bis spätestens 30.6.2025 die gewünschten Leistungsgruppen angeben. Ob diese Leistungsgruppen dann zugewiesen werden, entscheidet das Land Niedersachsen bzw. das Nds. Gesundheitsministerium in den folgenden Monaten.

Mehr zur Krankenhausreform der Bundesregierung und zu den Ausprägungen wie Leistungsgruppen finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform

 

 

 

 

 

Warum braucht es eine Reform der Friesland Kliniken gGmbH?

Ein Strukturwandel ist jetzt erforderlich geworden, denn die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung und die Einführung von sogenannten Leistungsgruppen, die durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen werden, sowie die auf Landesebene bereits beschlossene Neuausrichtung der Krankenhäuser machen dies nötig.

Unter den heutigen finanziellen und gesundheitspolitischen Bedingungen müssen wir unsere Kliniken und die Versorgung der Menschen in der Region krisenfest gestalten – und dabei die finanziellen Ressourcen beachten.

Mehr zur Neuausrichtung der Niedersächsischen Krankenhauslandschaft finden Sie hier: https://www.ms.niedersachsen.de/Krankenhausreform/informationen-zur-krankenhausreform-in-niedersachsen-222262.html

Fragen und Antworten der Bundesregierung zur Krankenhausreform sind hier erhältlich: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform

 

Warum muss es zu Veränderungen bei den Krankenhäusern in Friesland kommen?

Um, vor dem Hintergrund der Krankenhausreform des Bundes sowie des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, die medizinische Versorgung langfristig und vor Ort sicherzustellen und künftigen Herausforderungen begegnen zu können, muss der Landkreis Friesland als Träger alle Möglichkeiten prüfen und grundsätzlich in den Dialog mit anderen Trägern in der Region treten – im Falle des Landkreises Friesland mit der Stadt Wilhelmshaven sowie auch dem Landkreis Wittmund.

 

Gibt es am Standort Varel noch eine Notaufnahme?

Die Frauenklinik ist weiterhin rund um die Uhr für Notfälle erreichbar und somit für Rettungsdienste und fußläufige Patientinnen. Zum 1. Dezember 2024 erfolgte die Schließung der Zentralen Notfallambulanz am Standort Varel – davon unabhängig besteht die Notaufnahme der Frauenklinik uneingeschränkt weiter. Frauen erhalten hier 24/7 eine Notfallversorgung und bei akuten Schmerzen, starken Blutungen, dringlichen Fragen zur Schwangerschaft sowie postoperativen Problemen eine schnelle und intensive Betreuung. Zusätzlich zum Personal der Notaufnahme steht ein Team speziell für den Bereich Kreißsaal und somit für die Betreuung Schwangerer zur Geburt zur Verfügung.

Der Zugang zur Notaufnahme der Frauenklinik am Standort Varel ist für fußläufige Patientinnen (auch nachts) über den Haupteingang möglich. Die Versorgung erfolgt auf der 1. Etage mit einem direkten Anschluss an den Intensivüberwachungsbereich und einer ständigen Erreichbarkeit von Ärzten und Pflegekräften. Damit werden unter anderem eine erforderliche Diagnostik, Laboruntersuchungen, Herz-Kreislauf-Monitoring sowie bei Bedarf auch Operationsmöglichkeiten jederzeit sichergestellt.

 

Die Rettungswagen fahren nachts weiterhin den Bereich der Gynäkologie/Geburtshilfe an; für andere Fälle werden andere Krankenhäuser angefahren. Gibt es dafür in der Region ausreichend Kapazitäten?

Ja, das ist sichergestellt. Leitstelle und Rettungsdienst planen immer mit den verfügbaren Notaufnahmen und den dort jeweils aktuell vorhandenen Kapazitäten.

 

Warum wurde nicht versucht, die internistische Fachabteilung am Standort Varel, die am 22. Dezember 2023 geschlossen wurde, weiter aufrechtzuerhalten?

Die Frage der Zukunft der Inneren Abteilung ist eng verbunden mit der Gesamtstrategie zur Neuausrichtung der Friesland Kliniken in Zusammenhang mit den Erfordernissen durch die anstehende Krankenhausreform der Bundesregierung. Die vom Bund geforderte Bündelung von Kompetenzen sowie der herrschende Fachkräftemangel vor Ort machen es sinnvoll, die Fachabteilung von Varel nach Sande zu verlagern. Eine Aufrechterhaltung am Standort Varel wäre wirtschaftlich fahrlässig und auch nicht im Sinne der Krankenhausreform. Fachliches Know-how bleibt vor Ort durch die enge Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen beider Häuser erhalten.

 

Stand: 17. April 2025